SAPV für Patient*innen
Palliativversorgung zu Hause – damit Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können
Was ist SAPV?
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen. Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu erhalten und belastende Symptome zu lindern – damit Sie möglichst lange in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Wann haben Sie Anspruch auf SAPV?
- Sie leiden an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung.
- Sie haben besonders belastende Symptome, die eine spezialisierte Versorgung erfordern.
- Die Regelversorgung durch Hausärzt*innen und Pflegedienste reicht nicht aus.
- Sie möchten zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden.
Beispiele für belastende Symptome
Kostenübernahme
Die Kosten für SAPV werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen – sowohl gesetzlich als auch privat versichert. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Muster 63).
Gesetzliche Grundlage
Seit 2007 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf SAPV (§ 37b SGB V).
Wie bekommen Sie SAPV?
Melden Sie sich bei uns – auch wenn Sie noch unsicher sind, ob SAPV das Richtige für Sie ist.
Wir beraten Sie und prüfen gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen.
Die Verordnung ("Muster 63") wird durch Ihre*n Hausärzt*in ausgestellt – wir helfen dabei.
Ihr persönliches Versorgungsteam übernimmt und begleitet Sie ab sofort.