Ärzt*innen in Zusammenarbeit und medizinischer Konsultation

SAPV für Ärzt*innen

Kooperation auf Augenhöhe – SAPV als Ergänzung zur Regelversorgung

Zusammenarbeit

SAPV ergänzt Ihre hausärztliche oder fachärztliche Versorgung. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Betreuung schwerstkranker Patient*innen – ohne Ihre Rolle als behandelnde*r Ärzt*in zu ersetzen.

Wann ist SAPV sinnvoll?

  • Komplexe Symptomkontrolle (Schmerzen, Atemnot, Übelkeit)
  • Instabile Versorgungssituation
  • Hoher Koordinationsbedarf zwischen verschiedenen Leistungserbringern
  • Psychosoziale Krisensituationen
  • Wunsch nach Versorgung zu Hause statt stationärer Aufnahme

Verordnung von SAPV

Die Verordnung erfolgt über das Formular Muster 63.

Erstverordnungszeitraum

Krankenhausärzt*innen

Bis zu 7 Tage (Entlassungstag = Tag 1)

Niedergelassene Haus-/Fachärzt*innen

Bis zu 28 Tage

Keine Budgetrelevanz

Die Verordnung ist extrabudgetär.

Abrechnungspauschalen

GOP 01425 (Erstverordnung) und GOP 01426 (Folgeverordnung).

Unsere Leistungen für Ihre Patient*innen

Spezialisierte Schmerztherapie
Psychosoziale Begleitung
Koordination aller Beteiligten
Krisenintervention
Beratung zu Patientenverfügungen