SAPV für Ärzt*innen
Kooperation auf Augenhöhe – SAPV als Ergänzung zur Regelversorgung
Zusammenarbeit
SAPV ergänzt Ihre hausärztliche oder fachärztliche Versorgung. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Betreuung schwerstkranker Patient*innen – ohne Ihre Rolle als behandelnde*r Ärzt*in zu ersetzen.
Wann ist SAPV sinnvoll?
- Komplexe Symptomkontrolle (Schmerzen, Atemnot, Übelkeit)
- Instabile Versorgungssituation
- Hoher Koordinationsbedarf zwischen verschiedenen Leistungserbringern
- Psychosoziale Krisensituationen
- Wunsch nach Versorgung zu Hause statt stationärer Aufnahme
Verordnung von SAPV
Die Verordnung erfolgt über das Formular Muster 63.
Erstverordnungszeitraum
Krankenhausärzt*innen
Bis zu 7 Tage (Entlassungstag = Tag 1)
Niedergelassene Haus-/Fachärzt*innen
Bis zu 28 Tage
Keine Budgetrelevanz
Die Verordnung ist extrabudgetär.
Abrechnungspauschalen
GOP 01425 (Erstverordnung) und GOP 01426 (Folgeverordnung).
Unsere Leistungen für Ihre Patient*innen
Spezialisierte Schmerztherapie
Psychosoziale Begleitung
Koordination aller Beteiligten
Krisenintervention
Beratung zu Patientenverfügungen