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Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz des Netzwerk

Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V.

Wir sind seit dem Jahr 2009 für Sie da, um bei einer schweren Erkrankung in der letzten Lebensphase die belastenden Symptome zu lindern und bei psychischen, sozialen und spirituellen Nöten zu helfen. Als Team sind wir für Sie erreichbar und möchten Ihnen Sicherheit für die Betreuung zu Hause geben.

 

Palliative Care LogoDas Netzwerk Palliative Care

Das Netzwerk Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V. wurde 2009 gegründet. Gründungsmitglieder waren Vertreter der vier großen Wohlfahrtsverbände im Kreisgebiet: Arbeiter-Samariter Bund, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Deutsches Rotes Kreuz sowie das DRK-Krankenhaus Mölln-Ratzeburg und die Hospizgruppe Ratzeburg/Mölln.

 

Der Verein ist eigenständig und gemeinnützig und setzt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Versorgungsgebiet um. Das Netzwerk ist eines von insgesamt zwölf multiprofessionellen Teams in Schleswig-Holstein und  Vertrags- und Versorgungspartner aller gesetzlichen Krankenkassen in der Region Kreis Herzogtum Lauenburg sowie des südlichen Kreises Stormarn.

SAPV BildWillkommen im starken Netzwerk für SAPV im Kreis Herzogtum Lauenburg und Südstormarn

In unserer über zehnjährigen Tätigkeit konnten wir ein großes und starkes Netzwerk für Sie aufbauen. Damit Erkrankte trotz des komplexen Behandlungsbedarfs in der häuslichen oder familiären Umgebung verbleiben können, wurde 2007 die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf leidensmindernde (palliative) medizinische und pflegerische Leistungen geschaffen. Damit soll dem Wunsch vieler Menschen entsprochen werden, bis zu ihrem Tod im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Mit SAPV werden erkrankungsbedingte Krisensituationen aufgefangen, die sonst möglicherweise zu ungewünschten und belastenden Krankenhauseinweisungen führen würden. Dazu müssen die Leistungserbringer über entsprechende Weiterbildungen verfügen und eine 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche gewährleisten.

 

Unsere Kooperationspartner

Um im ländlichen Bereich die Versorgung räumlich und zeitnah sicherstellen zu können, gehören zu unserem Team auch Kooperationspartner mit festgelegten Kooperations-Vereinbarungen.

 

Dies sind niedergelassene Ärzte und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und Palliative Care Fachpflegekräfte in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Eingebunden sind unsere Partner u.a. durch gemeinsame Fallkonferenzen, Besprechungen, Qualitätszirkel und ein gemeinsames digitales Dokumentationssystem. So sind alle Teammitglieder in engem zeitnahen Austausch.

SAPV
für Ärzte

 

Wir ergänzen Sie als Haus-, Fach- oder Klinikarzt immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig wird. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Patient auf Wunsch einen (erneuten) Klinikaufenthalt ablehnt.

 

Damit wir als SAPV-Team tätig werden können, benötigen wir eine Verordnung der SAPV-Leistung mit dem Muster 63. Dieses Muster finden Sie weiter unten im Downloadbereich. Dort auch hinterlegt ist eine Ausfüllhilfe. Gerne unterstützen wir Sie bereits an dieser Stelle und senden Ihnen einen Ausfüllvorschlag zu.

 

Für die Verordnung selbst erhalten Sie eine Pauschale (Erstverordnung Kostenpauschale 01425, Folgeverordnung Kostenpauschale 01426). Für die SAPV können Sie einen beliebigen Zeitraum wählen (Ausnahme Klinikärzte: maximal 7 Tage), in der Regel sollte dieser mindestens 4 Wochen betragen. Die Notwendigkeit einer SAPV-Versorgung wird durch den MDK geprüft.

SAPV
für Patienten

 

Sie leiden an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung und haben schwer zu lindernde Beschwerden wie z.B. starke Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen. Diese Beschwerden bedürfen einer speziellen palliativmedizinischen und / oder palliativpflegerischen Versorgung.

 

Jeder Bürger hat nach dem Gesetz Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu Hause, im Pflegeheim und in anderen Wohnformen. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt oder Klinikarzt. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und wird durch die Krankenkassen überprüft. Die Kosten für die SAPV tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Bei  privatversicherten Patienten helfen wir bei der Klärung der Kostenübernahme vor oder während der Betreuung.